Die Komplementärmedizin wurde durch die Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 Bestandteil der Bundesverfassung (Art. 118a). Am 17. Februar hat Bundesrat Didier Burkhalter die fünf komplementärmdizinischen Therapierichtungen Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Chinesische Medizin, Neuraltherapie und Phytotherapie, ab 1. Jan. 2012 bis Ende 2017, provisorisch in die Grundversicherung der Krankenkassen aufgenommen. Bis Ende 2017 müssen diese fünf komplementärmedizinschen Therapierichtungen den Beweis von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nochmals darlegen. Mehr erfahren…