Bern, 25.11.2015 – Zur Verstärkung der medizinischen Grundversorgung und der Hausarztmedizin setzt der Bundesrat per 1. Januar 2016 einen ersten Teil der Änderungen des Medizinalberufegesetzes (MedBG) in Kraft. Diese Bereiche werden nun in den universitären Aus- und Weiterbildungszielen genannt.
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