Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat am 28. April 2015 die Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker genehmigt. Dadurch entsteht ein schweizweit anerkannter und geschützter Titel: Naturheilpraktikerin mit eidg. Diplom / Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom.
Lesen Sie dazu die Pressemitteilung von Dakomed